Urteil: Vergeblich arbeitssuchende EU-Bürger
haben Hartz-IV-Anspruch
Für die Kommunen könnte das Urteil
teuer werden: Arbeitslose EU-Bürger, die schon lange in
Deutschland leben und vergeblich nach Arbeit suchen, haben nach
Auffassung des NRW-Sozialgerichts Anspruch auf Hartz IV.